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AGB für den Hotelaufnahmevertrag

1.0  GELTUNGSBEREICH

 1.1Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern

und Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der egriff "Hotelaufnahmevertrag"

umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 1.2Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen >Zimmer und Ferienwohnungen sowie deren

Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform,

wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

 1.3Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in

Textform vereinbart wurde.

2.0  Vertragsabschluss,-Partner, Verjährung

 2.1Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des 

Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

 2.2Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen

Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern

letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3.0  LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 3.1Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer und Ferienwohnungen bereitzuhalten

und die vereinbarteb Leistungen zu erbringen.

 3.2Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren 

Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden

direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

 3.3Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden

Steuern und lokalen Ausgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht

vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe.

Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler

Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss werden die Preise entsprechend angepasst.

Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss

und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

 3.4Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der

Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon

abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer (Ferienwohnungen)  und/oder für die sonstigen

Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

 3.5Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf 

Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen

zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

 3.6Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der

Vorauszahlung und die Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen

Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

 3.7In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges,

ist das Hotel berechtigt auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung

oder Sicherheitsleistung im Sinne von vorstehend Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag

vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 3.8Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine

angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und

künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß

vorstehender Ziffer 3.6 und/oder 3.7 geleistet wurde.

 3.9Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtkräftigen Forderung gegenüber einer Forderung

des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 3.10Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischen Weg übermittelt werden

kann.

4.0  RÜCKTRITT des KUNDEN (Abbestellung,Stornierung)

Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (no Show)

 4.1Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein

Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht

oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebeung ausdrücklich zustimmt.

 4.2Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag

vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadenersatzansprüche des Hotels auszulösen.

 4.3Stornierungsgebühren:

90% des Buchungsbetrags plus Steuern innerhalb des 2-wöchigen gebührenpflichtigen Stornierungszeitraums

Saisonbedingte Ausnahme: Wintersaison 20.12.–15.03. eines Jahres: 50% des Buchungsbetrags plus Steuern

innerhalb des 4-wöchigen gebührenpflichtigen Stornierungszeitraums. 

Keine Stornierungsgebühr außerhalb des gebührenpflichtigen Stornierungszeitraums. 

 4.4Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches

Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel

den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat

die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen

anzurechnung. Werden die Zimmer und Ferienwohnungen nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel

den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet 90% des

vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten

Höhe entstanden ist.

5.0  RÜCKTRITT des HOTELS

 5.1Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag

zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,

wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf

Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde

auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.,

 5.2Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist

nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 5.3Ferner ist das Hotel berechtigt aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich

zurückzutreten, insbesondere falls

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretende Umstände (Pandemie)

die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder

Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die

Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; das Hotel

begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefärden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich 

des Hotels zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalte gesetzeswidrig ist;

ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

 5.4Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6.0  ZIMMERBEREITSTELLUNG,-ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

 6.1Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht 

ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 6.2Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 6.3Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur

Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder

Ferienwohnung für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises

(Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des

Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein

wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgeld entstanden ist.

 7.0  HAFTUNG DES HOTELS

 7.1Das Hotel haftet für von ihm zu vertrtende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels bezihungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen

Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten,

die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde

vertraut oder vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters

oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht 

anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels

auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für

Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben

und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 7.2Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 500 € oder sonstige

Sachen mit einem Wert von mehr als 2000 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten

Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

 7.3Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,

kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem

Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.

8.0  SCHLUSSBESTIMMUNG

 8.1Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 8.2Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand -auch für Scheck-und Wechselstreitigkeiten- 

ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Betreibergesellschaft hier Essen.

 8.3Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 8.4Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union

eine Online Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten

("OSPlattform") eingerichtet hat: HTTP:// ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

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